Direkte Beratung
Rufen Sie uns unter +49 (05254) 6071666 an. Wir beantworten Ihre Fragen zur Grunderwerbsteuer bei Industrieimmobilien-Leasing und Erbbaurechten. Erste Einschätzung innerhalb von 24 Stunden.
Unterstützung bei Fragen zum GrEStG
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Senden Sie uns Ihre Unterlagen an info@vastli.com. Wir prüfen Ihre Leasingstruktur oder Ihren Share Deal und melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten rechtlichen Bewertung.
In unserem FAQ finden Sie Antworten zu den häufigsten Fallstricken bei der Bestellung von Erbbaurechten und der 90%-Grenze bei Anteilsübertragungen. Sparen Sie Zeit und informieren Sie sich vorab.
Grunderwerbsteuer bei Leasing
Leasingverträge über Industrieimmobilien lösen Grunderwerbsteuer aus, wenn der Leasingnehmer wirtschaftliches Eigentum erlangt. Entscheidend ist die Ausgestaltung von Mietkaufoptionen und die Vertragslaufzeit. Eine frühzeitige Prüfung der Vertragsklauseln kann unerwartete Steuerbelastungen vermeiden.
Erbbaurecht und Steuerfolgen
Die Bestellung eines Erbbaurechts unterliegt nach § 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Bei Verlängerung oder Übertragung des Rechts entsteht ein neuer Steuertatbestand, sofern sich der Berechtigte ändert oder die Laufzeit wesentlich verlängert wird. Die Vertragsgestaltung sollte diese Fallstricke berücksichtigen.
Die 90%-Grenze des § 1 Abs. 3 GrEStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 verschärft. Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Personengesellschaften sind nun enger gefasst. Eine kritische Prüfung der Beteiligungsstruktur ist vor jeder Transaktion unerlässlich.
Zum BeitragDurch gezielte Vertragsgestaltung lassen sich grunderwerbsteuerliche Risiken bei Industrieimmobilien-Leasing minimieren. Der Beitrag zeigt anhand von Praxisbeispielen, welche Klauseln kritisch sind und wie eine steueroptimierte Struktur aussehen kann.
Mehr erfahrenDie Bestellung und Verlängerung von Erbbaurechten für Industrieansiedlungen erfordert eine genaue Analyse der grunderwerbsteuerlichen Folgen. Der Beitrag differenziert zwischen erstmaliger Bestellung und späteren Rechtsänderungen.
WeiterlesenRückmeldungen zu unserer Beratung im Bereich Grunderwerbsteuer und Industrieimmobilien-Leasing.
„Die Prüfung unserer Leasingstruktur nach § 2 GrEStG hat uns vor einer erheblichen Steuernachzahlung bewahrt. Die Analyse der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse war präzise und praxisnah.“
GrEStG-Optimierung„Bei der Verlängerung eines Erbbaurechts für ein Produktionsgelände half uns die Kanzlei, die grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen korrekt einzuschätzen. Der Gestaltungsvorschlag war rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.“
Erbbaurecht„Die Beurteilung eines Share Deals unter Berücksichtigung der 90%-Grenze des § 1 Abs. 3 GrEStG war aufschlussreich. Die Empfehlungen zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung haben uns in der Mandatsberatung sehr geholfen.“
Share Deal„Die steuerliche Optimierung unserer Leasingverträge für Industriehallen war komplex. Dank der fundierten Kenntnisse des GrEStG und der aktuellen BFH-Rechtsprechung konnten wir eine steuerneutrale Struktur umsetzen.“
Leasingstruktur„Die Zusammenarbeit bei der Gestaltung eines Erbbaurechtsvertrags für ein Gewerbegrundstück war sehr professionell. Die klare Darstellung der Steuertatbestände und der Gestaltungsspielräume hat uns und unseren Mandanten überzeugt.“
Gewerbegrundstück